Unser Konzept
Hilfe von Mensch zu Mensch ist das Prinzip der Bocholter Bürgergenossenschaft eG.
Mitmachen kann jeder, egal ob aktiv als Helfende/r oder ausschließlich als Hilfeempfänger/in, oder einfach nur als passives Fördermitglied.
Unser Prozedere zur Hilfeleistung
Jeder/jede ehrenamtliche Helfer/in bietet an was er/sie gut kann.
Maßstab für die Verrechnung von Hilfsleistungen ist allein die aufgewandte persönliche Zeit, unabhängig vom Inhalt oder der Qualifikation der Hilfeleistung.
Unsere Geschäftsstelle vermittelt, koordiniert und verbucht die Leistungserbringung zwischen den Beteiligten.
Der Hilfebezug beträgt 10 € pro Stunde. Die/der Hilfeempfänger/in erhält jeweils im Folgemonat eine Abrechnung der empfangenen Leistung.
Von jeder geleisteten Stunde erhält die Bocholter Bürgergenossenschaft eG 4,50 € für Verwaltungskosten.
Unsere ehrenamtlich Tätigen erhalten für ihre Leistung 5,50 € als Aufwandsentschädigung. Diese können sie
- spenden, zugunsten unseres Hilfsfondses,
- als Zeitguthaben ansparen oder
- auszahlen lassen (im Rahmen der gesetzlichen Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale, steuerfrei bis zu 840,- bzw. 3.000,- €/Jahr).
Unser Hilfsfonds
Die Bocholter Bürgergenossenschaft eG unterhält einen Hilfsfonds für hilfsbedürftige Personen, die nicht oder nur teilweise vom sozialen Netz erfasst und in Not geraten sind. Damit werden alle finanziellen Mittel zur Mitgliedschaft und zur Inanspruchnahme der BBG-Leistungen selbstlos zur Verfügung gestellt.
Die Hilfsbedürftigkeit muss durch die Vorlage eines entsprechenden Nachweises erfolgen.
Der Hilfsfonds besteht grundsätzlich aus Spenden. Diese werden gerne entgegengenommen unter der IBAN Nr.: DE06 4286 0003 0061 2138 11 bei der Volksbank Bocholt.